Im Sinne eines umfassendes Gewässerschutzes ist die Kontrolle der Funktionsweise von Kläranlagen von Bedeutung. Wir überprüfen kommunale Kläranlagen im Sinne des ÖWAV-Regelblattes 6 Teil 1 + 2 ebenso wie biologische Kleinkläranlagen oder Pflanzenkläranlagen von privaten Betreibern.
Von zunehmender Bedeutung für Großkläranlagen ist die Klärschlammverwertung. Wir unterstützen Sie, die günstigste Verwertung (Kompostierung, Verbrennung, etc.) zu finden.
Überprüfung von Kleinkläranlagen bzw. Pflanzenkläranlagen gemäß des jeweils ausgestellten Wasserrechtsbescheides
Fremdüberwachung von biologischen Abwasserreinigungsanlagen gemäß Teil 1 des ÖWAV-Regelblattes 6:
Fremdüberwachung gemäß 1. AEV für kommunales Abwasser
sowie Durchfühung der
Gesamtprüfung gemäß Teil 2 des ÖWAV-Regelblattes 6
Untersuchung von Klärschlämmen hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit als Düngemittel bzw. für die Kompostierung